Familienmediation
Familienmediation is die bisher wohl verbreitetste Form der Mediation. Da es sich bei familiären Konflikten, insbesondere bei Trennungen und Scheidungen immer um sehr emotionale Konflikte handelt ist die Mediation als alternatives Streitbeilegungsverfahren besonders geeignet.
Familien- und Erbmediation
In der Familien- und Erbmediation ist die Mediation fest etabliert.
In beiden Feldern geht es um Familie und Familie ist immer etwas Besonderes. Zum einen steht sie unter dem Schutze des Staates. Dies ist auch klassische Abwehrposition, der Staat soll also in die Familie so spät als möglich und so wenig wie möglich eingreifen. Das gilt auch für die Konflikte. Zum anderen ist in einer Familie gerade im Konfliktfall immer alles sehr kompliziert. Gefühle spielen in weit größerem Maße in den Konflikt hinein als zum Beispiel bei Konflikten von Geschäftsleuten.
Hoch emotionale Konflikte aber sind durch reine Rechtsprechung nicht zu lösen. Zwar ergibt sich vielleicht Rechtsruhe, emotionale Ruhe aber sicher nicht, da dem Unterlegenen im Allgemeinen die Lösung „einfach vorgesetzt“ wurde, der andere „gewinnt“ oder sowieso bloß gelogen hat usw. usw.. Mediation eignet sich hier besonders gut, da sie in die Zukunft gerichtet ist und so die Möglichkeit bietet die erlittenen Bitterkeiten im Moment der Lösungsfindung zu Umgehen. Ist dann von Konfliktparteien oder mehreren eine Lösung gefunden, so wird sich an diese im Allgemeinen auch gehalten, weil man ja selbst an ihr beteiligt war. So weit die Theorie, weil Zaubern kann die Mediation auch nicht. Aber es werden im Vergleich zu Rechtssprechung gerade hier erstaunlich gute Ergebnisse gefunden.
Wichtig ist, wenn man eine Ausbildung zum Familien- und Erbrechtsmediator/in absolvieren will, dass diese sehr fundiert sein sollte. Das emotionale Element kann so groß sein, dass zunächst eher psychologische denn rechtliche Fähigkeiten von Nöten sind. Kommt dann noch eine weitere Person hinzu, nämlich Kinder, auf deren Rücken der Streit oft ausgetragen wird, gilt dies in besonderem Maße.
Anwälte bei Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten
Grundsätzlich sind Anwälte in diesen Mediationen sinnvoll.
Zum einen verschaffen sie dem Mandanten einen Verhandlungsvorsprung
indem sie die Chancen für den Ausgang des Rechtsstreits abschätzen
können und zum anderen können sie auch unmögliche
oder ungünstige Vergleiche, die Mandanten eventuell abschließen
wollen, verhindern.
Die beteiligten Anwälte sollten eine Ausbildung in Mediation
vorweisen können. Mediation gehört hier mittlerweile
zum Standardrepertoire und man macht keine besondere Figur vor
dem Mandanten, wenn man keinerlei Kenntnisse von Sinn und Ablauf
hat oder während der Mediation „schwimmt“, weil
man nie gelernt hat das klassische juristische Anspruchsdenken
zu modifizieren oder sich dessen, was die Rolle als Anwalt in
einer Mediation verlangt, nicht bewusst ist.
Dass gerade in diesen Rechtsgebieten eine Streitschlichtung ohne Richter oder eben gerichtsnahe Mediation die weitaus sinnigere Alternative ist und daher eine Mediationsausbildung schon zum verantwortungsvollen Umgang mit seinem Mandanten gehört steht auf einem anderen Blatt.
Dieser Artikel wurde und von Bernhard Tille zugesandt.
Da familiäre Konflikte meist mit einer hohen emotionalen Belastung einhergehen, kann es zusätzlich zur Mediation erforderlich werden, daß einzelne Familienmitglieder zusätzlich auch eine psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen, um sich überhaupt einem gemeinsamen Klärungsprozess gegenüber konstruktiv öffnen zu können.
Durch aktuelle Belastungen werden häufig
alte ungelöste psychische Themen und Traumen reaktiviert
und vermischen sich mit den aktuellen Problemstellungen. Das führt
in der Regel zu starken Einschränkungen, in der Mediation
zufriedenstellende Lösungen zu erreichen. Diese subjektiven
Themen sollten außerhalb des Mediationsgeschehens in einer
Psychotherapie
aufgearbeitet werden.
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